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    Politische Unterstützung: Europa

     

    • Die Europäische Kommission hat mit dem „7. EU-Forschungsrahmenprogramm“ (7. FRP) das weltweit größte transnationale Förderprogramm für Forschungsförderung erstellt. Es umfasst eine Laufzeit von 7 Jahren (2007-2013) und ein Gesamtbudget von ca. 54 Milliarden Euro. Unter den förderfähigen Bereichen wurden u. a. auch die Industrielle Biotechnologie und Demonstrations-Anlagen berücksichtigt. Für die Förderung von F&E-Verbundforschungsprojekten durch das 7. FRP sind Konsortien von mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten notwendig. (Wichtige Stichpunkte: CORDIS, Europäischer Forschungsraum (EFR), „Small Business Act“ für Europa.)
    • ERA-NETs  haben die Koordinierung nationaler Forschungsförderprogramme zum Ziel. Die Europäische Kommission finanziert aus dem FP7-Budget die Vernetzungs- und Kooperationsaktivitäten der nationalen Fördermittelgeber und –verwalter, wie z.B. Ministerien, Förderorganisationen, Programmverwalter und Projektträger. ERA-NETs sind thematisch fokussiert, z.B. das ERA-NET „Industrielle Biotechnologie“  ERA-IB. Aufrufe zur Projekteinreichung erfolgen in „joint calls“ transnational harmonisiert. Die Fördergelder stammen aus den nationalen Forschungsbudgets.
    • Das Förderprogramm EuroStars der Forschungsinitiative EUREKA! ist speziell für forschungstreibende KMU konzipiert, die marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation mit anderen KMU und/oder Forschungseinrichtungen durchführen wollen.
    • Ab 2014 (bis 2020) tritt „Horizon 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation“ in Kraft. Der Vorschlag der Europäischen Kommission formuliert dazu drei Leitgedanken, welche in dem Programm behandelt werden sollen: 1. Exzellente Wissenschaft, 2. Industrielle Führungsrolle und 3. Gesellschaftliche Herausforderungen. Der Inhalt der unter Punkt 2 benannten „Industriellen Führungsrolle“ soll z. B. „neue, verbesserte Materialien“, „Biotechnologie“ und „verbesserte Produktion und Entwicklung“ abdecken. Als Budget wurden 87 Milliarden Euro vorgeschlagen.
    • Die Europäische Kommission stellte in der „Leitmarktinitiative für Europa“ im Jahr 2007 sechs Gruppen von Märkten vor, die das Potenzial haben, sich zu Leitmärkten zu entwickeln, u. a. wurde darunter auch der Leitmarkt „Biobasierte Produkte“ benannt. Für diese Märkte sollen Markteintrittsbarrieren gelockert bzw. fallen gelassen werden, z. B. durch die Schaffung günstiger Rechts- und Regulierungsrahmen, durch die Festlegung von Standards, durch eine Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital und durch die Unterstützung der Forschung.
    • Mit dem erst kürzlich (Februar 2012) veröffentlichten Strategie- und Maßnahmenplan „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ beschreibt die Europäische Kommission drei Leitgedanken, wie sie die Umstellung der europäischen Wirtschaft auf eine verstärkte und nachhaltigere Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützen will. Diese sind: (I) Investitionen in Forschung, Innovationen und Kompetenzen in der Bioökonomie, (II) Entwicklung der Märkte und der Wettbewerbsfähigkeit in Bioökonomiesektoren und (III) Verstärkte politische Koordinierung und Beteiligung der einzelnen Akteure (mehr...).
    • Das europaweite Projekt „BIOCHEM“ bietet Hilfestellung für Unternehmen, insbesondere für KMUs, die auf dem Markt der Biochemie-Produkte aktiv werden wollen. Vor allem Innovationen der Industriellen Biotechnologie sollen mit diesem Programm in Europa gefördert werden.
    • Die „20-20-20-Ziele“ hat die Europäische Union im Dezember 2008 ins Leben gerufen. Diese Richtlinie hat zum Ziel, bis 2020 den Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen, 20 Prozent weniger Treibhausgase freizusetzen (gegenüber 1990) und den Primärenergieverbrauch durch eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent, gegenüber dem für 2020 prognostizierten Niveau, zu senken.
    • Daneben wird mit den Leistungen der „EU-Regionalpolitik“ ein Teil zur Umsetzung der „Strategie Europa 2020“ beigetragen. Mit 348 Milliarden Euro für die aktuelle Förderperiode von 2007-2013 ist die Regionalpolitik der zweitgrößte Posten im EU-Haushalt. Diese Gelder werden durch drei verschiedene Fonds zur Verfügung gestellt: zwei sogenannte Strukturfonds, „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und „Europäischer Sozialfonds“ (ESF), sowie den „Kohäsionsfonds“. Folgende drei konkreten Ziele wurden für die aktuelle Förderperiode formuliert: Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, sowie Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) (mehr…). Zum Erreichen dieser Ziele investiert die EU-Regionalpolitik in die Schaffung von Arbeitsplätzen, fördert die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum, verbessert die Lebensqualität und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung strukturschwacher EU-Regionen, u. a. auch in der Bundesrepublik. In der nationalen Umsetzung der EU-Regionalpolitik, dem „Nationalen strategischen Rahmenplan“ (NSRP), werden in Deutschland etwa auch Cluster und die Clusterentwicklung gefördert. 
    Übersicht über die EU-Regionalpolitik.

     

    Stand: Februar 2012

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