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News

27.01.2012

Förderbekanntmachung des BMU

...zum 6. Energieforschungsprogramm: Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung

Bereits heute leisten die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung der Bundesrepublik. Dieser Anteil soll sich nach den Plänen der Bundesregierung auf 35% des Stromverbrauchs und 18% des Endenergieverbrauchs im Jahr 2020 steigern, 2050 sollen dann 80% bzw. 60% erreicht werden. Die Energieeffizienz soll massiv gesteigert, der Energieverbrauch bis 2050 halbiert werden.

Um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen, bedarf es auch verstärkter Anstrengungen im Bereich der Energieforschung. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Weiterentwicklung von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien und zur Umgestaltung des Energiesystems im Hinblick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu.

Das innerhalb der Bundesregierung für erneuerbare Energien zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) weitet daher seine Forschungsförderung aus und fördert verstärkt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Tiefe Geothermie, Niedertemperatur-Solarthermie, Solarthermische Kraftwerke, Wasserkraft und Meeresenergie sowie zur Integration erneuerbarer Energien und regenerativer Energieversorgungssysteme.

Ziele sind:

  • die Treibhausgasemissionen zu mindern und die Ausbauziele der erneuerbaren Energien zu erreichen,
  • die Kosten der Technologien durch erhöhte Wirkungsgrade und optimierte Produktion zu mindern,
  • die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen,
  • die Energiesysteme mit Blick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu optimieren und
  • den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien umwelt- und naturverträglich zu gestalten.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern möglich.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind die Projektskizzen bis spätestens 31. Dezember 2014 beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen.

Ansprechpartner ist:
Dr. Klaus Korfhage, E-Mail: k.korfhage@fz-juelich.de.

Den Originaltext der Bekanntmachung finden Sie hier.

Die BioM WB unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Projekteinreichung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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